§1 (Name, Sitz)

Das Projekt führt den Namen Challebad.de. Er wurde am 14.12.2001 gegründet, und hat seinen Sitz in 64646 Heppenheim an der Bergstraße.

§2 (Zweck) 

1.     Das Projekt macht es sich zur Aufgabe, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung für die Bedürfnisse von Schwächeren, von Jüngeren und von Minderheiten zu übernehmen und ihnen im Konfliktfall den Vorrang einzuräumen.

2.     Besonders Augenmerk legt das Projekt auf die Förderung von Jugendlichen und deren Erziehung zu umgänglichen und humorvollen Mitmenschen. Challebad tritt dafür ein, dass jeder das Recht hat, die eigene Persönlichkeit frei und gemäß den eigenen Fähigkeiten frei zu entfalten und unterstützt dies so weit wie möglich.

Dieses Recht findet seien Grenzen dort, wo Schaden für die eigene Person, für andere Menschen oder das Projekt droht.

3.     Weiter tritt das Projekt dafür ein, das kulturelle Leben zu bereichern und zur Tradition- Kameradschafts- und Geselligkeitspflege beizutragen. Es ist erklärtes Ziel, die heimatliche Sprache in Wort und Schrift experimentell zu erkunden, um ihre Feinheiten herauszuarbeiten, den ständig fortschreitenden Wandel der Muttersprache zu erkennen und aktiv mitzugestalten.

4.     Das Projekt ist eine selbstständige Organisation, und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

5.     Das Projekt arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Projekts. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.

6.     Das Projekt verhält sich in allen Fragen der Parteipolitik, Religion und Rasse radikal neutral.

7.     Das Challebad.de-Projekt ist Bundesweit aktiv.

§3 (Mitgliedschaft) 

1.     Grundsätzlich kann jede natürliche Person nach Vollendung des 17 Lebensjahres Mitglied des Projektes werden. In Ausnahmefällen ist eine Mitgliedschaft auch bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Dies Bedarf allerdings der Zustimmung des Vorstandes. Durch die Eintrittserklärung wird die Satzung und Ordnung von Challebad.de anerkannt.

2.     Mit der Eintrittserklärung besteht eine Beitragspflicht. Die Höhe der Beiträge ist in der Eintrittserklärung genauer geregelt.

3.     Ehrenmitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne Beitragspflicht.

4.     Vor der offiziellen Beitragserklärung soll das zukünftige Mitglied eine dreimonatige Probephase durchlaufen. In dieser Probephase hat das zukünftige Mitglied keine Beitragspflicht, und keine Rechte das Projekt betreffend. Es gilt Projektinteresse zu beweisen. Die Probezeit ermöglicht beiden Seiten, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen und den Zweck des Projekts zu verstehen. Nach der Probephase entscheidet der Vorstand und die Geschäftsleitung über den Beitritt.

5.     Die Mitglieder sind berechtigt an allen öffentlichen Veranstaltungen des Projekts teilzunehmen. Die Mitglieder verpflichten sich, das Projekt nach besten Kräften zu fördern und die von der Projektleitung erlassenen Anordnungen, sowie die jeweils im Interesse des Projekts gegebenen Empfehlungen zu befolgen. Kameradschaftliches Verhalten ist ein wesentlicher Grundsatz der Mitgliedschaft.

6.     Die Mitgliedschaft endet durch:

-        Austritt des Mitglieds

-        Tod des Mitglieds

-        Ausschluss des Mitglieds

7.     Der Austritt ist der Geschäftsleitung schriftlich mitzuteilen. Er wird mit dem Beginn des auf den Austritt folgenden Monats wirksam. Der Anspruch des Projektes auf die Erfüllung rückständiger Pflichten wird durch den Austritt nicht berührt. Das Mitglied hat beim Austritt keine Fristen zu Wahren, es verliert aber jegliche Ansprüche auf das Projektvermögen und alle Projektrechte. Die bereits gezahlten Beiträge des laufenden Geschäftsjahres werden bei Austritt nicht zurückerstattet.

8.     Zur Stellung eines Ausschlussantrags ist jedes Mitglied berechtigt. Der Antrag ist mit schriftlicher Begründung der Geschäftsleitung einzureichen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

9.     Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich oder grob Fahrlässig gegen die Satzung oder die Grundsätze des Projektes verstößt und ihm damit einen Schaden zufügt. Dem beklagten muss Gelegenheit gegeben werden, sich zum Ausschlussantrag zu Äußern.

§4 (Mitgliederversammlung)

1.     Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch schriftliche Einladung vier Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen.

2.     Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für nötig erachtet oder wenn 1/5 der Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von dem Geschäftsführer und dem 1. Vorsitzenden, in Vertretung des 2. Vorsitzenden, der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen. Das Protokoll kann jederzeit beim Geschäftsführer oder dem 1. Vorsitzenden eingesehen werden.

3.     Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden Mitglieder, in Übereinstimmung des Vorstands und des Geschäftsführers. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Zur Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehören alle Angelegenheiten des Projekts. Anträge auf Änderung der Satzung müssen spätestens 4 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand vorliegen.

4.     Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören außer den in der Satzung einzeln bestimmten Punkten, die Prüfung der Tätigkeit und Entlastung des Vorstands.

5.     Beschlüsse über eine Änderung der Satzung oder über die Auflösung des Projektes bedürfen der Mehrheit von 90 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Projektes kann nur auf einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgen. Sie ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 90 Prozent der Mitglieder anwesend sind.

6.     Im Falle einer Auflösung des Projektes, kommt das Restvermögen des Projektes einer gleichartigen oder ähnlichen Organisation zu gute.

§5 (Der Vorstand)

1.     Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. Im übrigen handelt er im Rahmen der Satzung selbstständig.

2.     Der Vorstand vertritt das Projekt in allen Belangen. Zur Vertretung sind Zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt. Erklärungen gegenüber dem Projekt können gegenüber einem Vorstandsmitglied rechtswirksam abgegeben werden.

3.     Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

-        1. Vorsitzender (Christian Lauer)

-        2. Vorsitzender (Daniel Albrecht)

-        Beisitzender (Rene Mittendorf)

-        Kassenwart/ in (Jessica Brow)

4.     Die Vorstandssitzungen werden von dem 1.Vorsitzenden einberufen. Sie sind Projektöffentlich.

5.     Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein weiteres Projektmitglied mit der Wahrnehmung der Aufgaben bis zur nächsten Mitgliederversammlung beauftragen.

6.     Ein Vorstandsbeschluss ist gültig, wenn mindestens zwei von drei Mitglieder auf irgendeinem Wege zur Beschlussfassung herangezogen werden konnten. (notfalls Telefon, Fax, Brief, E-Mail) und ihre Stimme abgegeben und davon mindestens zwei dem Antrag zustimmen. Anträge haben immer so formuliert zu werden, dass Aktionen und das Projektleben im Allgemeinen gefördert und belebt werden. Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist in der nächsten Vorstandsitzung zu verlesen. Alle Beschlüsse sollen den Projektmitgliedern sobald als möglich nahegebracht werden.

7.     Der 1. Vorsitzende, in seiner Vertretung der 2. Vorsitzende, leitet die Sitzungen des Projekts und des Vorstandes. Er beruft den Vorstand so oft ein, wie es die Lage der Geschäfte erfordert oder ein Vorstandsmitglied es beantragt. Er hat für Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes zu sorgen, die Dienstführung des Kassenwartes zu überwachen, wie überhaupt die Wahrung der Interessen des Projektes nach jeder Richtung hin zu beobachten. Nur der 1.Vorsitzende, in seiner Vertretung der 2.Vorsitzende, ist befugt, gültige Anweisungen auf die Projektkasse zu erteilen. Jede Ausgabe muss vorher vom 1.Vorsitzenden genehmigt worden sein.

8.     Der Kassenwart verwaltet die Einnahmen und Ausgaben der Projektkasse. Er nimmt Zahlungen an das Projekt gegen alleinige Quittung in Empfang. Zahlungen darf er nur auf Anweisung des 1.Vorsitzenden oder des Geschäftsführers leisten. Alle Mittel sind ausschließlich für Projektzwecke bestimmt.

§6 (Geschäftsführer) 

1.   Der Geschäftsführer hat die Geschäfte des Projektes zu leiten und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes durchzuführen. Er hat den Verein nach außen zu vertreten.

2.   Der Geschäftsführer erledigt die schriftlichen Arbeiten, er führt insbesondere die Mitgliederliste. Er versendet die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen. Er ist in jedem Fall für die ordnungsgemäße Ladung verantwortlich. Ferner führt er in den Sitzungen Protokoll. Im Falle seiner Abwesenheit übernimmt die Protokollführung stellvertretend der Webmaster, falls notwendig ein Vorstandsmitglied.

§7 (Inkrafttreten der Satzung) 

1.     Die Satzung ist am Freitag dem 14.12.2001 auf der Gründungsversammlung in Keidelheim beschlossen worden.

2.     Die Satzung tritt mit der Unterschrift der Geschäftsführung und des Vorstandes in Kraft.